Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Er berücksichtigt die Hochschulentwicklungsplanung des Freistaates
Sachsen und die Zielvereinbarungen. Er ist u. A. zuständig für die Erstellung eines Vorschlages für die Wahl und Abwahl des Rektors und Formulierung von Grundsätzen für die Verwendung der Stellen und
Mittel
Er kann zur Einrichtung, wesentlichen Änderung und Aufhebung von Studiengängen Stellung nehmen.
Der Hochschulrat besteht aus 5, 7, 9 oder 11 Mitgliedern. Mindestens 2 Mitglieder des Hochschulrates können Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sein. Die Mitglieder sind Persönlichkeiten aus
Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft oder beruflicher Praxis, die mit dem Hochschulwesen vertraut sind.
Link zum Hochschulrat.